Kindliche Sexpuppen -
Die rechtlichen Aspekte vom Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

Sind Sexpuppen mit kindlichen Merkmalen strafbar?

Kindliche Sexpuppen? – Sexpuppen haben in den letzten Jahren einen bedeutenden Platz in der modernen Gesellschaft eingenommen, sowohl als Gegenstand der Diskussion als auch als kommerzielles Produkt. Ihr Aufstieg hat jedoch nicht nur moralische und ethische Fragen aufgeworfen, gerade, wenn es um Sexpuppen mit kindlichen Merkmalen geht, sondern auch eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten hervorgebracht, insbesondere im Kontext des Strafrechts. Dieser Artikel untersucht die verschiedenen rechtlichen Überlegungen im Zusammenhang mit Sexpuppen und deren potenziellen Auswirkungen auf das Strafrecht.

Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

Ein besonders sensibler Bereich innerhalb der Diskussion über Sexpuppen im Strafrecht betrifft Kinder Sexpuppen, also solche mit kindlichen Merkmalen. Diese Puppen sind darauf ausgelegt, kindliche Eigenschaften zu imitieren und können daher speziell von Pädophilen nachgefragt werden. Die Existenz solcher Puppen hat zu kontroversen Debatten geführt, die sich sowohl auf moralische als auch auf rechtliche Fragen konzentrieren. Während einige Länder spezifische Gesetze erlassen haben, um den Besitz und Handel solcher Puppen zu verbieten, bleibt die rechtliche Einordnung und Behandlung in vielen Rechtsordnungen unklar und umstritten.

Darf ich in Deutschland eine Sexpuppe besitzen und erwerben?

In Deutschland gibt es kaum spezifischen Gesetze, die den Besitz oder Handel von Sexpuppen regeln. Stattdessen werden Sexpuppen in der Regel als Gegenstände betrachtet und unterliegen den allgemeinen Gesetzen, die den Vertrieb und die Verwendung von Gegenständen regeln. Dies bedeutet, dass der Besitz und Handel von Sexpuppen grundsätzlich legal ist, solange keine anderen Gesetze verletzt werden, wie beispielsweise Gesetze zum Schutz von Minderjährigen oder zur Verbreitung von Kinderpornografie.

Jedoch können Kinder Sexpuppen oder solche, die für den Einsatz bei pädophilen Handlungen entwickelt wurden, unter bestimmten Umständen strafrechtlich relevant sein. In solchen Fällen können bestehende Gesetze zur Verbreitung von Kinderpornografie oder zum sexuellen Missbrauch von Kindern angewendet werden, um den Besitz oder Handel solcher Sexpuppen zu verbieten und zu bestrafen.

Sind Kinder Sexpuppen in Deutschland verboten?  Einführung von § 184b StGb

2021 wurde ein eigener Straftatbestand, § 184l StGB, eingeführt, der das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Besitz kindlicher Sexpuppen unter Strafe stellt. Der Gesetzgeber hat damit bestimmte Verhaltensweisen im Zusammenhang mit kindlichen Sexpuppen ausdrücklich kriminalisiert. Das Strafmaß für den Besitz kindlicher Sexpuppen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Etwas schwieriger wird es bei der Definition von kindlichen Merkmalen. Eine geringe Körpergröße und wenig Oberweite allein sind keine kindlichen Merkmale. Hier muss das Erscheinungsbild schon eindeutig sein und es kann zu Einzelfallentscheidungen kommen.

Sexpuppen mit kindlichen Merkmalen sind strafbar

Kindliche Sexpuppen - Internationale Perspektive und Vergleich

Die Rechtslage in Bezug auf Sexpuppen variiert erheblich von Land zu Land und spiegelt oft die kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Unterschiede wider. Während einige Länder bereits spezifische Gesetze erlassen haben, um den Besitz und Handel von Sexpuppen zu regulieren oder zu verbieten, haben andere Länder noch keine klare rechtliche Position zu diesem Thema bezogen. Ein internationaler Vergleich kann Aufschluss darüber geben, welche Ansätze effektiv sind und welche Herausforderungen bei der Regulierung von Sexpuppen bestehen.

Was besagt § 184b StGb im Detail? 

Dieser Paragraph bezieht sich auf den Umgang mit kinderpornografischen Schriften oder Darstellungen, einschließlich solcher, die sexuelle Handlungen an oder von Personen unter 18 Jahren darstellen. Wichtig ist, dass die Verwendung von Sexpuppen, insbesondere solchen mit kindlichen Merkmalen, unter diesen Paragraphen fallen kann, wenn sie entsprechende kinderpornografische Darstellungen darstellen oder verbreiten.

Gemäß § 184b Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland wird die Verbreitung, Herstellung, Anschaffung, Besitz, Ein- oder Ausfuhr oder die sonstige Verfügung über kinderpornografische Schriften unter Strafe gestellt.

Hier ist der genaue Wortlaut des Paragraphen:

“(1) Wer pornografische Schriften
1. des Inhalts (§ 11 Absatz 3) verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 gilt auch für pornografische Darbietungen, in denen 
1. sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter achtzehn Jahren dargestellt werden (§ 11 Absatz 3) oder
2. diese Personen eindeutig erkennbar sind.

(3) Ebenso wird bestraft, wer eine Schrift (Absatz 1) oder eine Darbietung (Absatz 2) des Inhalts (§ 11 Absatz 3) anbietet, ankündigt, anpreist, bewirbt oder Erklärungen solchen Inhalts, die auf die Herbeiführung des Vertriebs oder des öffentlichen Zugänglichmachens gerichtet sind, verbreitet.”

 

Strafbar? Kauf einer Kinder Sexpuppe führte in Großbritanien zur Haftstrafe

Ein 72-jähriger Brite, der früher ehrenamtlich in der örtlichen Schule und Kirche tätig war, wurde wegen Bestellung einer obszönen Sexpuppe zu einer 16-monatigen Haftstrafe verurteilt, das erste Urteil dieser Art in Großbritannien. Der Mann hatte eine lebensechte Kinder-Sexpuppe bestellt, die von den Zollbehörden abgefangen wurde. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei weitere kinderpornografische Materialien auf seinem Computer. Der Richter zeigte sich angewidert von den Handlungen des Mannes, insbesondere da er früher in Positionen gearbeitet hatte, in denen er mit Kindern ähnlichen Alters zu tun hatte.

Den vollen Artikel gibt es auf heute.at.

 

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